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   SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09 E   

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https://dejure.org/2009,41637
SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09 E (https://dejure.org/2009,41637)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03.08.2009 - S 12 SF 66/09 E (https://dejure.org/2009,41637)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 03. August 2009 - S 12 SF 66/09 E (https://dejure.org/2009,41637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Ausschluss einer fiktiven Terminsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreites durch Annahme eines Teilanerkenntnisses ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 1 RVG; Nr 3106 RVG; § 101 Abs 1 SGG; § 102 Abs 1 SGG
    Analogie; Anerkenntnis; Annahme; Annahme; Erledigung; Erledigung des Rechtsstreites; fiktive Terminsgebühr; Rechtsstreit; Regelungslücke; Teilanerkenntnis; Terminsgebühr; Verfahrensbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05

    Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Unbilligkeit liegt vor, wenn er die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006, L 1 B 320/05 SF SK, zitiert nach juris).

    Dies gilt sowohl für die Verfahrens- und Terminsgebühr (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006, a. a. O. sowie Keller in jurisPR-SozR 10/2006, Anm. 6) als auch für die der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr.

  • SG Oldenburg, 21.06.2007 - S 10 SF 103/07

    Anspruch auf eine höhere Prozesskostenhilfevergütung für ein Klageverfahren;

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Dass sich der Rechtsstreit damit gemäß § 102 Abs. 1 S. 2 SGG insgesamt erledigt, wird - wenn die entsprechenden besonderen Voraussetzungen (insbesondere eine qualifizierte anwaltliche Mitwirkung, für die hier nichts vorgetragen ist) vorliegen - durch die Berücksichtigung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1005/1006 VV-RVG honoriert (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2006 - L 10 B 13/05 SB, zitiert nach juris; a. A. offenbar Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 21. Juni 2007 - S 10 SF 103/07, das allerdings die Grenzen zwischen einem - materiell-rechtlichen - Vergleich und einem (bloßen) Teilanerkenntnis verbunden mit einer Klagerücknahme im Übrigen verwischt).

    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die gegenteiligen Entscheidungen des Sozialgerichts Oldenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007, - S 10 SF 103/07; des Sozialgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 25. Januar 2006, - S 10 SB 3035/05 und des Sozialgerichts Aachen, Beschluss vom 18. Februar 2005, - S 3 SB 178/04.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 10 B 13/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung von außergerichtlichen Kosten in einem Verfahren

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Dass sich der Rechtsstreit damit gemäß § 102 Abs. 1 S. 2 SGG insgesamt erledigt, wird - wenn die entsprechenden besonderen Voraussetzungen (insbesondere eine qualifizierte anwaltliche Mitwirkung, für die hier nichts vorgetragen ist) vorliegen - durch die Berücksichtigung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1005/1006 VV-RVG honoriert (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2006 - L 10 B 13/05 SB, zitiert nach juris; a. A. offenbar Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 21. Juni 2007 - S 10 SF 103/07, das allerdings die Grenzen zwischen einem - materiell-rechtlichen - Vergleich und einem (bloßen) Teilanerkenntnis verbunden mit einer Klagerücknahme im Übrigen verwischt).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so Bundessozialgericht in: BSGE 39, 143 = SozR 2200, § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600, § 57 Nr. 3; vgl. ferner auch BSGE 58, 110, 114 f. = SozR 5755, Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so Bundessozialgericht in: BSGE 39, 143 = SozR 2200, § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600, § 57 Nr. 3; vgl. ferner auch BSGE 58, 110, 114 f. = SozR 5755, Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • SG Aachen, 18.02.2005 - S 3 SB 178/04

    Erstattung der Gebühren für die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes an einer

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die gegenteiligen Entscheidungen des Sozialgerichts Oldenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007, - S 10 SF 103/07; des Sozialgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 25. Januar 2006, - S 10 SB 3035/05 und des Sozialgerichts Aachen, Beschluss vom 18. Februar 2005, - S 3 SB 178/04.
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so Bundessozialgericht in: BSGE 39, 143 = SozR 2200, § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600, § 57 Nr. 3; vgl. ferner auch BSGE 58, 110, 114 f. = SozR 5755, Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • SG Karlsruhe, 25.10.2006 - S 10 SB 3035/05

    Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches

    Auszug aus SG Lüneburg, 03.08.2009 - S 12 SF 66/09
    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die gegenteiligen Entscheidungen des Sozialgerichts Oldenburg, Beschluss vom 11. Juli 2007, - S 10 SF 103/07; des Sozialgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 25. Januar 2006, - S 10 SB 3035/05 und des Sozialgerichts Aachen, Beschluss vom 18. Februar 2005, - S 3 SB 178/04.
  • SG Braunschweig, 01.09.2009 - S 67 SF 2/07
    Nr. 3106 Ziffer 3 RVG setzt hingegen ein volles Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs voraus (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts - LSG - Thüringen vom 26. November 2008 - L 6 B 130 /08 SF -, des Sozialgerichts - SG - Berlin vom 26. Januar 2009 - S 165 SF 15/09 E - und des SG Lüneburg vom 03. August 2009 - S 12 SF 66/09 E -).
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